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   LSG Hessen, 07.02.2022 - L 5 R 127/17   

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LSG Hessen, 07.02.2022 - L 5 R 127/17 (https://dejure.org/2022,21531)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07.02.2022 - L 5 R 127/17 (https://dejure.org/2022,21531)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07. Februar 2022 - L 5 R 127/17 (https://dejure.org/2022,21531)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit einer Klage auf Gewährung einer höheren Rentenleistung im Wege des Überprüfungsverfahrens gemäß § 44 SGB X Anforderungen an die Einbeziehung Gerichtsentscheidungen oder angenommene Anerkenntnisse ausführender Bescheide in das sozialgerichtliche Verfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • SG Wiesbaden, 24.02.2017 - S 4 R 20/12
    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2022 - L 5 R 127/17
    Gegen den Bescheid vom 4. Oktober 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. Januar 2012 erhob der Kläger am 18. Januar 2012 vor dem Sozialgericht Wiesbaden ebenfalls Klage (Az.: S 9 R 20/12), die nachfolgend unter dem Az.: S 3 R 20/12 und schließlich unter dem Az.: S 4 R 20/12 geführt wurde.

    Durch Urteil ohne mündliche Verhandlung vom 24. Februar 2017 wies das Sozialgericht die Klage Az.: S 4 R 20/12 ab, die zuletzt auf die Abänderung des Bescheides vom 4. Oktober 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. Januar 2012 und auf Verurteilung der Beklagten gerichtet war, die Zeiten vom 6. April 1960 bis 30. Juni 1960, 1. August 1960 bis 21. Oktober 1961 und 15. Mai 1962 bis 28. September 1962 als nachgewiesen anzuerkennen sowie die Altersrente des Klägers ab 1. Januar 2007 neu festzusetzen, nachzuzahlen und entsprechend zu verzinsen.

    Der angegriffene Bescheid vom 24. Juli 2013 sei Gegenstand des Klageverfahrens Az.: S 4 R 20/12 geworden, sodass die hiesige Klage wegen doppelter Rechtshängigkeit unzulässig sei.

    Am 3. April 2017 hat der Kläger gegen das Urteil Az.: S 4 R 20/12 Berufung beim Hessischen Landessozialgericht eingelegt (Az.: L 5 R 127/17), mit der er an seinem Begehren auf Anerkennung der streitigen Zeiten als nachgewiesen festgehalten hat.

    Gegenstand der so verstandenen Klage Az.: S 4 R 20/12 ist ausweislich des zuletzt vom Kläger schriftlich gestellten erstinstanzlichen Klageantrags (Schreiben der Prozessbevollmächtigten vom 8. Juli 2014) allein der Bescheid der Beklagten vom 4. Oktober 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. Januar 2012 gewesen.

    Nicht anzuschließen vermag sich der Senat allerdings den weiteren erstinstanzlichen Ausführungen, dass infolge der Rücknahme der Klage Az.: S 3 R 292/11 am 24. September 2012 die vorliegende Klage Az.: S 4 R 20/12 wegen Wegfalls der anderweitigen Rechtshängigkeit zulässig geworden sei.

    Die Klage Az.: S 4 R 20/12 war zunächst wegen anderweitiger Rechtshängigkeit unzulässig (sog. Sperrwirkung, § 202 Satz 1 SGG i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz ).

    Dennoch ist die Klage Az.: S 4 R 20/12 unzulässig geblieben.

    Beide Bescheide sind zwar kraft Gesetzes in das Klageverfahren Az.: S 4 R 20/12 einbezogen worden.

    Dem steht nicht entgegen, dass die Klage Az.: S 4 R 20/12 unzulässig war.

    Obwohl somit der Bescheid vom 24. Juli 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. November 2013 im Klageverfahren Az.: S 4 R 20/12 anhängig gewesen ist, durfte das Sozialgericht über dessen Rechtmäßigkeit dennoch nicht entscheiden.

    Trotz Kenntnis vom Inhalt des ablehnenden Überprüfungsbescheides vom 24. Juli 2013 hat der Kläger gegenüber dem Sozialgericht zu keinem Zeitpunkt zu erkennen gegeben, dass er auch jenen Bescheid im Klageverfahren Az.: S 4 R 20/12 angefochten wissen will.

    Dabei liegt die Annahme, dass er den Bescheid vom 24. Juli 2013 im Klageverfahren Az.: S 4 R 20/12 zur Überprüfung gestellt wissen wollte, schon deshalb fern, weil der Kläger erstinstanzlich bis zuletzt an der Klage Az.: S 4 R 384/13 festgehalten und er damit deutlich zu erkennen gegeben hat, dass ihm an einer gesonderten Überprüfung des Bescheides vom 24. Juli 2013 in eben jenem Klageverfahren gelegen war.

    Gleichwohl ändert dieser Rechtsirrtum nichts daran, dass es an einem erkennbaren Willen des Klägers fehlte, den Bescheid vom 24. Juli 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. November 2013 im Klageverfahren Az.: S 4 R 20/12 anzufechten.

  • BSG, 31.07.2018 - B 5 R 128/17 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2022 - L 5 R 127/17
    Die von ihm ebenfalls am 3. April 2017 erhobene Berufung gegen das Urteil Az.: S 4 R 384/13 hat der Kläger am 21. September 2017 zurückgenommen (Az.: L 5 R 128/17).

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten sowie zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf die gewechselten Schriftsätze, auf die Gerichtsakte, auf die beigezogenen Gerichtsakten Az.: S 3 R 292/11 (Sozialgericht Wiesbaden) und Az.: L 5 R 128/17 (Hessisches Landessozialgericht) sowie auf die von der Beklagten vorgelegte Rentenakte des Klägers (35 Bände) Bezug genommen, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 1/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage - Aufhebung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2022 - L 5 R 127/17
    Erwächst nämlich ein Bescheid, der nach § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand eines zuvor anhängigen Klageverfahrens war, durch Wegfall der Rechtshängigkeit dieser Klage in Bestandskraft, können zwischenzeitlich unzulässig erhobene gesonderte Klagen gegen diesen Bescheid gleichwohl nicht zulässig mit dem Ziel der Beseitigung der Bestandskraft weitergeführt werden, ohne dass ein neues Verwaltungsverfahren zur Überprüfung des bestandskräftigen Bescheids durchgeführt ist (vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 2016, B 8 SO 1/15 R - juris ).

    Die Streitsache wird hierdurch weder über die gesetzlichen Vorgaben hinaus erweitert noch beschränkt (vgl. Arndt, NZS 2017, 359).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 R 321/11

    Eingliederungsprinzip; Krankheitszeit; Nachweis; Polen; Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2022 - L 5 R 127/17
    Der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 21. September 2011, Az.: L 2 R 321/11) vermag sich daher der erkennende Senat nicht anzuschließen, zumal sie einen Einzelfall betrifft, der auf den vorliegenden Sachverhalt nicht ohne Weiteres übertragbar ist.
  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2022 - L 5 R 127/17
    Bescheiden, die Gerichtsentscheidungen oder angenommene Anerkenntnisse ausführen, ohne selbst eine Regelung über den bereits in dem Urteil oder in dem angenommenen Anerkenntnis erfolgten Entscheidungsgegenstand hinaus zu treffen, kommt grundsätzlich kein eigenständiger Regelungsgehalt im Sinne von § 31 Satz 1 SGB X zu (vgl. BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, B 6 KA 65/97 R = SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 ).
  • LSG Hessen, 22.07.2014 - L 2 R 43/13
    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2022 - L 5 R 127/17
    Die von ihm zur Akte gereichten Unterlagen genügen nicht den Anforderungen, die nach ständiger Rechtsprechung an einen Nachweis im Sinne eines Vollbeweises gestellt werden (vgl. hierzu: Hessisches LSG, Beschluss vom 30. Mai 2016, L 2 R 177/14; Hessisches LSG, Urteil vom 22. Juli 2014, L 2 R 43/13 - beide veröffentlicht in juris ).
  • BSG, 13.12.2011 - B 1 KR 9/11 R

    Krankenversicherung - Fahrkosten - Auswirkungen der Höchstpreisregelung für

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2022 - L 5 R 127/17
    Zwar soll bei sog. koordinationsrechtlichen Verträgen von dem Erfordernis der Urkundeneinheit abgesehen werden können, weil die Vertragsparteien Leistungsträger sind, die der mit dem Schriftformerfordernis des § 56 SGB X erstrebten Dokumentations- und Schutzfunktion nicht bedürfen (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2011, B 1 KR 9/11 R = SozR 4-2500 § 133 Nr. 6; BSG, Urteil vom 26. September 1991, 4/1 RA 33/90 = BeckRS 1991, 30738777).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1998 - L 14 RA 27/97

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2022 - L 5 R 127/17
    Gleiches gilt für einen Bescheid, der einen sozialgerichtlichen Vergleich ausführt (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2018, B 10 EG 9/17 R - juris Rdnr. 15 m.w.N. ; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. August 1998, L 14 RA 27/97 = BeckRS 1998, 30776034).
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 8/11 R

    Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung - Bewertung von beitragsfreien Zeiten

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2022 - L 5 R 127/17
    Zwar ist statthafte Klageart zur gerichtlichen Durchsetzung eines Überprüfungsbegehrens regelmäßig die kombinierte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 1 und Abs. 4 i. V. m. § 56 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 19. April 2011, B 13 R 8/11 R - juris Rdnr. 12 m.w.N.), die darauf abzielt, den ablehnenden Überprüfungsbescheid mittels Anfechtungsklage aufzuheben, den Leistungsträger zu verpflichten, seine ursprüngliche, bindend gewordene Leistungsentscheidung zurückzunehmen und ihn zu verurteilen, höhere Sozialleistungen zu gewähren.
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 V 82/02 B

    Inhalt von Ausführungsbescheiden, Zurückverweisung nach § 160a Abs. 5 SGG

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2022 - L 5 R 127/17
    Insoweit hat der Ausführungsbescheid dann eine Regelungsfunktion, die ihm die Eigenschaft eines Verwaltungsaktes im Sinne von § 31 SGB X verleiht (vgl. BSG, Beschluss vom 18. September 2003, B 9 V 82/02 B - juris Rdnr. 6 m.w.N.).
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 23/04 R

    Einbeziehung eines weiteren Bescheids nach dem ZRBG in das Verfahren

  • BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 43/02 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Erwerbsersatzeinkommen -

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 20/01 R

    Parteiwechsel in der Berufungsinstanz - erstinstanzliche Entscheidung des

  • BSG, 16.11.1961 - 9 RV 866/59

    Gerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit eines außergerichtlichen

  • BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90

    Verrechnung zwischen Leistungsträgern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag,

  • BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 9/17 R

    Anspruch auf Elterngeld

  • LSG Hessen, 06.07.2018 - L 5 R 95/17
  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 19/91

    Ermächtigter Krankenhausarzt - Vereinbarung mit dem Krankenhausträger - Abdingung

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

  • BSG, 25.09.1962 - 5 RKn 15/60
  • LSG Hessen, 30.05.2016 - L 2 R 177/14

    Rentenversicherung

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 82/09 R

    Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung von Verfolgungsersatzzeiten -

  • BSG, 18.08.1999 - B 4 RA 25/99 B

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei

  • LSG Schleswig-Holstein, 28.08.2014 - L 7 R 117/12

    Widerspruch gegen einen Ausführungsbescheid zu einem Anerkenntnis -

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2023 - L 11 R 1702/21

    Zuordnung von nach dem FRG zu berücksichtigenden Beitragszeiten zu einer

    Da die Klägerin keinen Anspruch auf Einstufung ihrer Tätigkeiten im Zeitraum vom 20.04.1971 bis 27.10.1988 in die Qualifikationsgruppe 4 hat, kann der Senat es dahinstehen lassen, ob bereits der am 25.02.2010 geschlossene außergerichtliche (da nicht unter den Vorgaben des § 101 SGG zustande gekommene) Vergleich, in welchem sich die Beteiligten auf die Anerkennung der Qualifikationsgruppe 4 im streitigen Zeitraum verständigten, dem Überprüfungsbegehren der Klägerin entgegensteht (dies dürfte wohl nur für den gerichtlichen Vergleich anzunehmen sein, vgl. LSG Baden-Württemberg 09.06.2011, L 10 R 3494/08, juris; zum außergerichtlichen Vergleich vgl. hierzu Hessisches LSG 07.02.2022, L 5 R 127/17, juris).
  • VG Düsseldorf, 23.02.2023 - 28 K 4981/20

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Stellplätze, Baulast, Schlussabnahme,

    vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. Februar 2022 - L 5 R 127/17 -, juris Rn. 35.
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